Begutachtung noch heuer durchführen lassen

Die Christlich Soziale Arbeitnehmerunion (CSA) Weilheim-Schongau lud zu einer Informationsveranstaltung zum Thema „Pflegestärkungsgesetz II ab 2017“. Als Referentin konnte der CSA Kreisvorsitzende, Michael Schmatz, die neue Geschäftsführerin von der Ökumenischen Sozialstation Oberland in Peißenberg, Claudia Hörbrand, gewinnen.

Vor über 20 Jahren wurde die gesetzliche Pflegeversicherung ins Leben gerufen. Claudia Hörbrand bezeichnete die gesetzlichen Änderungen, die zum Jahreswechsel 2016/2017 in Kraft treten, als „die größte Reform seit 20 Jahren.“ Stand bisher bei der Beurteilung im Mittelpunkt: Was kann jemand nicht mehr selbstständig tun? Geht es jetzt darum: Was kann jemand noch selbstständig erledigen? Mit dem neuen Verfahren fällt auch das Zählen von Minuten, die zur Pflege nötig sind, durch den Gutachter weg. Ab 1. Januar 2017 haben Menschen mit Demenz einen besseren Zugang zur Pflegeversicherung als bisher. Das Pflegestärkungsgesetz II definiert neu, wer Pflege braucht, und legt ein neues Begutachtungsverfahren fest.

Ab 2017 werden aus drei Pflegestufen fünf Pflegegrade. Der Begriff der Pflegebedürftigkeit wird erweitert. Künftig sollen bei der Begutachtung die geistigen und körperlichen Einschränkungen gleichbehandelt werden. Wie die gesetzliche Pflegeversicherung vor 20 Jahren eingeführt wurde, standen vor allem Menschen mit körperlichen Einschränkungen im Blickfeld. Der CSA-Kreisvorsitzende und Sozialversicherungsfachwirt, Michael Schmatz: „Entscheidend war dabei alleine, wie mobil ein Pflegebedürftiger noch ist, und ob er sich selbst anziehen und ernähren kann.“ Im Laufe der Jahre hat sich diese Betrachtungsweise als nicht ausreichend herausgestellt. Das zeigte sich vor allem bei Menschen mit Demenz. Diese sind zwar körperlich noch in der Lage, bestimmte Dinge zu tun, haben aber vergessen, wie die einzelnen Handlungsschritte ausgeführt werden. Demenzkranke brauchen daher rund um die Uhr eine Anleitung und Betreuung durch andere. „Das neue Begutachtungsverfahren schließt“, so Schmatz, „nun geistige und psychische Beeinträchtigungen mit ein.“ Ab 1. Januar 2017 spielt es keine Rolle mehr, ob körperliche oder geistige Gebrechen zur Pflegebedürftigkeit führen.

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Von links nach rechts: Michael Schmatz (Kreisvorsitzender der CSA Weilheim-Schongau), Matthias Leis (Kreisschatzmeister und Kreisgeschäftsführer der CSA Weilheim-Schongau), Monika Schmatz (Revisorin der CSA Weilheim-Schongau), Claudia Hörbrand (Geschäftsführerin der Ökumenischen Sozialstation in Peißenberg), Claudia Engel (Kreisschriftführerin der CSA Weilheim-Schongau), Heide Heitzmann (stellvertretende Kreisvorsitzende der CSA Weilheim-Schongau), Frank Schaefer (Mitglied des CSU Ortsvorstandes Polling) und Alfons Schmid

Bei der Begutachtung nach dem neuen Verfahren steht jetzt der Grad der Selbstständigkeit eines Menschen mit Mittelpunkt – also wie selbstständig er ohne Hilfe und Unterstützung von anderen sein Leben führen kann. Das muss vom zuständigen Gutachter jetzt geprüft werden. Dabei sind sechs Lebensbereiche von Bedeutung: Mobilität, geistige und kommunikative Fähigkeiten, Verhalten, Selbstversorgung, Umgang mit Erkrankungen und Belastungen sowie soziale Kontakte. Für jeden Bereich vergibt der Gutachter, je nach Stärke der Beeinträchtigung, Punkte, die am Schluss zusammengezählt werden. Das Ergebnis – also die Gesamtzahl der Punkte – entscheidet am Ende über den Pflegegrad. Beim bisher geltenden Verfahren wurde nur der Hilfebedarf bei Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftlicher Versorgung erfasst.

Was passiert mit Pflegebedürftigen, die bereits vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen eingestuft wurden? „Bestehende Pflegestufen“, so Claudia Hörbrand, „werden in entsprechende Pflegegrade umgewandelt.“ Ein Versicherter in Pflegestufe I mit Demenz, der zuhause gepflegt wird, wechselt dann in Pflegegrad 3. Finanziell bedeutet das, dass er statt bisher 316 Euro ab 2017 545 Euro im Monat bekommt.

„Bei Pflegebedürftigen, bei denen in Kürze noch eine Einstufung ansteht“, rät der CSA-Kreisvorsitzende, Michael Schmatz, „diese noch in diesem Jahr – also 2016 – vornehmen zu lassen.“ Anschließend folgt die Umwandlung von der bestehenden Pflegestufe in einen entsprechenden Pflegegrad.

Bei einem späteren Begutachtungstermin: Ab 1. Januar 2017 könnte die Einstufung für den einen oder anderen ungünstiger ausfallen. Wegen eines Termins für die Begutachtung vor dem Jahreswechsel muss man sich allerdings jetzt beeilen.

Bild & Text: Michael Schmatz

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