Penzberg, 5. Februar 2021
Michael Schmatz
Kreisvorsitzender der Christlich Sozialen Arbeitnehmerunion (CSA) Weilheim-Schongau
Sindelsdorfer Straße 7
82377 Penzberg
Telefon (08856) 80 09 09
Telefax (08856) 80 09 10
Handy: (0177) 241 64 29
Email: michael.schmatz@t-online.de oder michael.schmatz@icloud.com
An den
Vorsitzenden der
CDU/CSU Bundestagsfraktion im Deutschen Bundestag
Herrn Ralph Brinkhaus (MdB)
und
CSU-Landesgruppe
Herrn Alexander Dobrindt (MdB)
und
CSA-Landesvorsitzenden
Herrn Dr. Volker Ullrich (MdB)
und
Herrn Stephan Stracke (MdB)
Mitglied des Ausschusses für Arbeit und Soziales
Kein Progressionsvorbehalt beim Kurzarbeitergeld
Sehr geehrter Herr Brinkhaus,
sehr geehrter Herr Dr. Ullrich,
sehr geehrter Herr Stracke,
sehr geehrter Herr Dobrindt, hallo Alexander,
bitte unterstützen Sie den folgenden Antrag, der vom Kreisvorstand der Christlich Sozialen Arbeitnehmerunion (CSA) Weilheim-Schongau eingereicht wird.
Bitte unterstützen Sie den Antrag, dass er in Gesetzesform gegossen wird.
Es geht darum, dass der Progressionsvorbehalt, bei der Berechnung der Einkommensteuer, nach der Gewährung von Kurzarbeitergeld, in den Jahren 2020 und 2021 nicht angewandt wird.
Bei der Verabschiedung des Antrages ist Eile geboten, weil die Finanzämter bereits jetzt die ersten Steuererklärungen für 2020 erhalten und bearbeiten.
Antrag:
Millionen Beschäftigte, die Corona-bedingt in Kurzarbeit sind oder waren, müssen mit Steuernachzahlungen rechnen. Der Grund: Kurzarbeitergeld ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dem so genannten Progressionsvorbehalt und führt so zu einem höheren Steuersatz beim übrigen Einkommen. Für viele Menschen ist das eine weitere unzumutbare Härte – wenn der Gesetzgeber keine Abhilfe schafft. Der Progressionsvorbehalt ist beim Kurzarbeitergeld für die Jahre 2020 und 2021 auszusetzen.
Begründung:
Millionen Menschen, die Corona-bedingt Kurzarbeit gemacht haben oder immer noch machen, müssen mit Steuernachzahlungen rechnen. Das liegt daran, dass das Kurzarbeitergeld zwar steuerfrei ist, aber dem so genannten Progressionsvorbehalt unterliegt. Das heißt: Empfangenes Kurzarbeitergeld wird bei Berechnung des Prozentsatzes, mit dem das übrige Einkommen besteuert wird, mit einbezogen – und je höher das Einkommen, umso höher auch der Steuersatz.
Das ist prinzipiell richtig, kann aber in der aktuellen Situation gerade bei Beschäftigten mit niedrigem Einkommen zu einer untragbaren Mehrbelastung führen. Das gilt zum Beispiel für die Gastronomie, aber auch für andere, eher mittelständisch geprägte Branchen – vor allem dann, wenn die Beschäftigten keine Aufstockung des Kurzarbeitergelds durch den Arbeitgeber bekommen. In der jetzigen Krise, die ohnehin hohe Kaufkraftverluste mit sich bringt, wäre es absolut kontraproduktiv, hart getroffene Beschäftigte durch Steuernachzahlungen zusätzlich zu belasten. Um unnötige Mehrbelastungen und den mit den Nachzahlungen verbundenen Verwaltungsaufwand pragmatisch zu reduzieren fordert der Kreisvorstand der Christlich Sozialen Arbeitnehmerunion (CSA) Weilheim-Schongau den Gesetzgeber auf, im Jahressteuergesetz Abhilfe zu schaffen.
Es geht dabei nicht um dauerhafte Änderungen an der prinzipiellen Steuersystematik, sondern um einen pragmatischen Umgang mit der Krisen-Situation. Für die Dauer der Pandemie, also auch für das Jahr 2021, sollten mindestens Menschen mit geringeren Einkommen von einer durch den Progressionsvorbehalt ausgelösten Steuernachzahlung verschont werden. Die Pandemie dauert noch an – davor sollte niemand die Augen verschließen. Für eine solche zeitlich begrenzte Lösung gibt es verschiedene Möglichkeiten. Sie reichen von der vollständigen Aussetzung des Progressionsvorbehaltes bis zu einer gezielt auf das Kurzarbeitergeld gerichteten Aussetzung. Auch die befristete Einführung eines auf den Progressionsvorbehalt bezogenen Freibetrages (beispielsweise in Höhe von 6000 Euro), wie ihn auch der Bundesrat diskutiert hat, kann für eine deutliche Entspannung sorgen.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Schmatz, Kreisvorsitzender der Christlich Sozialen Arbeitnehmerunion (CSA) Weilheim-Schongau
Für Rückfragen:
Telefon (08856) 80 09 09
Handy (0177) 241 64 29
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